Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand September 2017

Allgemeine Geschäftsbedingungen der H2 Motors GmbH für Einbau, Lieferung und Reparatur von Gebrauchtmotoren und sonstigen gebrauchten oder neuen Ersatzteilen und Lieferung und Reparatur gebrauchter Fahrzeuge.

I. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, mit Ausnahme der über den Marktplatz eBay gemachten Angebote und geschlossenen Verträge, für alle – auch zukünftigen – Angebote, Lieferungen und Leistungen der H2 Motors GmbH (im Folgenden: H2 Motors) betreffend Gebrauchtwagen, Gebrauchtmotoren und anderen gebrauchten Ersatzteilen unter Einschluss von Werkverträgen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
  2. Unsere Angebote sind freibleibend. Mündliche Vereinbarungen, Zusagen, Zusicherungen und Garantien unserer Angestellten im Zusammenhang mit einem Vertragsschluss werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
  3. Maßgebend für die Auslegung von Handelsklauseln sind im Zweifel die Incoterms in ihrer jeweils neuesten Fassung.
  4. Alle Angaben, wie Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen und Zeichnungen in Musterbüchern, Preislisten und sonstigen Drucksachen sind nur annährend, jedoch bestmöglich ermittelt, für uns aber insoweit unverbindlich. Das gleiche gilt für Angaben der Werke. Modelle und Zeichnungen bleiben unser Eigentum.
  5. „Kunde“ im Sinne dieser Bedingungen ist bei Werkverträgen auch der „Besteller“.
  6. Von den vorgenannten Regelungen unberührt bleiben Individualvereinbarungen.

II. Überholte Motoren

  1. Grundlage für einen von uns überholten Motor bildet ein defektes oder gebrauchtes Altteil. Im Rahmen der Überholung kommt es zu folgenden Arbeitsabläufen und Bearbeitungsprozessen:
    • Zerlegung, Reinigung und Vermessung des Motors.
    • Zylinderkopf wird abgedrückt, plangeschliffen und die Ventilsitze werden bearbeitet.
    • Ventile werden geprüft, geschliffen und bei Bedarf erneuert.
    • Die Nockenwellen werden erneuert.
    • Der Motorblock wird geprüft, gehont und ggfs. die Laufbuchsen ersetzt.
    • Bei Motorblöcken ohne Laufbuchsen werden die Zylinder vermessen, gehont und ggf. auf Übermaß gebohrt.
    • Die Kolben werden geprüft, ultraschallgereinigt und mit neuen Kolbenringen versehen. Bei Bedarf werden die Kolben ersetzt.
    • Die Kurbelwelle wird poliert oder geschliffen.
    • Die Kurbelwellenhauptlagerschalen und die Pleuellagerschalen werden erneuert.
    • Die Ölpumpe wird auf Verschleiß überprüft und bei Bedarf erneuert.
    • Sämtliche Steuerketten, der Kettenspanner und die Gleit- bzw. Spannschienen werden erneuert.
    • Ventildeckeldichtung, Zylinderkopfdichtung, Zylinderkopfschrauben, Steuergehäusedeckeldichtung, Injektordichtringe, Abgaskrümmerdichtungen, Turboladerdichtung, Ölwannendichtung und Radialwellendichtringe werden erneuert.
  2. Für alle Maßnahmen verwenden wir ausschließlich Material in Erstausrüsterqualität.

III. Vertragsabschluss und Preise

  1. Verträge über den Kauf von Motoren oder anderen Ersatzteile kommen nach folgenden Maßgaben zustande:
    1. Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar. Der Kunde ist 14 Tage an seine Bestellung gebunden. Der Kunde erhält zunächst eine Bestätigung des Eingangs seiner Bestellung per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse (Bestellbestätigung). Ein Kaufvertrag kommt jedoch erst mit dem Versand der Auftragsbestätigung durch H2 Motors zustande, aus der sich auch die Rechnungs- und Zahlungsdetails ergeben.
    2. H2 Motors wird nur dann Vertragspartner eines Kaufvertrages, wenn innerhalb des Bestellvorgangs über das Internet nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass eine Angebotsvermittlung zu Drittunternehmen getätigt wird.
  2. Verträge über die Reparatur eines Pkw oder den Einbau eines Motors oder eines anderen Ersatzteils sowie über den Kauf von Gebrauchtwagen kommen nach folgenden Maßgaben zustande: Der Kunde macht der H2 Motors ein Angebot, zumeist auf Grundlage eines vorhergehenden unverbindlichen Kostenvoranschlags. Ein Vertragsabschluss erfolgt mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch H2 Motors.
  3. Alle Preise verstehen sich inklusive Umsatzsteuer und zuzüglich jeweils anfallender Liefer- und Versandkosten, die im Rahmen des konkreten Angebots gesondert ausgewiesen werden. Etwaige Zollgebühren hat der Kunde zu tragen.

IV. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

  1. Im Falle eines Kaufs von Motoren oder anderen Ersatzteilen erfolgt der Versand der Ware gegen Vorleistung des Kunden. Die Vergütung wird mit Erhalt der Auftragsbestätigung fällig.
  2. Im Falle einer Reparatur eines Pkw oder des Einbaus eines Motors oder eines anderen Ersatzteils sowie eines Kaufs von Gebrauchtwagen wird die Vergütung in vollem Umfang bei Abnahme oder Übergabe fällig.
  3. Die Bezahlung kann durch Überweisung oder über PayPal vorgenommen werden. Zahlungen müssen kosten- und spesenfrei auf die auf der Rechnung angegebenen Bankkonten der H2 Motors geleistet werden. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Eine Gutschrift auf den Kaufpreis erfolgt erst nach Einlösung des Schecks und Wegfall der Regressgefahr unter Abzug etwaiger Scheckkosten.
  4. Der Kunde kommt ohne weitere Erklärung der H2 Motors 14 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat.
  5. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit der Einbehalt nicht in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mängelbeseitigung) steht. Ist der Kunde Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts, steht ihm ein Zurückbehaltungsrecht auch darüber hinaus nicht zu, es sei denn, die Lieferung ist offensichtlich mangelhaft bzw. dem Kunden steht offensichtlich ein Recht zur Verweigerung der Abnahme zu. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte wegen Mängeln geltend zu machen, wenn er fällige Zahlungen nicht geleistet hat und soweit der fällige Betrag (einschließlich etwaig geleisteter Zahlungen) in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der – mit Mängeln behafteten – Lieferung bzw. Arbeiten steht.
  6. Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

V. Transport, Teillieferung, Gefahrtragung

  1. Die Kosten für den Transport der Ware trägt der Kunde. Das Transportunternehmen wird von der H2 Motors bestimmt.
  2. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist H2 Motors berechtigt, Teillieferungen zu erbringen, soweit sie dem Kunden gegenüber zumutbar sind.
  3. Ist der Kunde Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts, geht die Gefahr mit der Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder H2 Motors zusätzliche Leistungen, z.B. Transportkosten oder Anfuhr, übernommen hat.
  4. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, ist H2 Motors berechtigt, den ihr entstandenen Schaden zu verlangen.

VI. Lieferzeiten, Lieferverzug und Unmöglichkeit

  1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Auftragsbestätigung.
  2. Der Kunde kann 14 Tage nach Überschreitung des unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist H2 Motors schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist von mindestens zwei Wochen zu liefern; mit Zugang der Aufforderung kommt H2 Motors in Verzug.
  3. Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist oder eines vereinbarten Liefertermins auf höhere Gewalt oder auf ähnliche bei der H2 Motors oder deren Lieferanten eintretende Betriebsstörungen zurückzuführen, die H2 Motors nicht zu vertreten hat, wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse oder ihrer Wirkungen verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich H2 Motors bei Eintritt einer dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet.
  4. H2 Motors haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen des Verzugs wird die Haftung der H2 Motors für den Schadensersatz neben der Leistung auf insgesamt 5 % und für den Schadensersatz statt der Leistung (einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen) auf insgesamt 25 % des Wertes der Lieferung bzw. der Arbeit beschränkt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer der H2 Motors etwa gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen. Die Beschränkung gilt nicht bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall nach S. 1 dieses Absatzes gegeben ist. Das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag nach Ziffer 6 bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
  5. Die vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen gelten auch für den Fall der durch Zufall eingetretenen nachträglichen Unmöglichkeit. H2 Motors haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
  6. Der Kunde kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn H2 Motors die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Mängelansprüche bleiben unberührt.
  7. H2 Motors ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit sie trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufvertrages ihrerseits den Liefergegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit der H2 Motors für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt nach Maßgabe der Ziffer 4 unberührt. H2 Motors wird den Kunden unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn sie zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; H2 Motors wird dem Kunden im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.
  8. Ist der Kunde ein Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

VII. Eigentumsvorbehalt

  1. Verkauft H2 Motors an den Kunden einen Gebrauchtwagen oder ein Ersatzteil, bleibt der Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung in ihrem Eigentum.
  2. Ist der Kunde Unternehmer oder juristische Person des öffentlichen Rechts, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen der H2 Motors gegen den Kunden aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von ihr in Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen. Auf Verlangen des Kunden ist H2 Motors zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Kunde sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.
  3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen.

VIII. Kosten der Rücksendung

Übt der Kunde das ihm gesetzlich zustehende Widerrufsrecht aus, so trägt er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung.

IX. Garantie und Gewährleistung

  1. H2 Motors übernimmt für den Zeitraum von einem Jahr ab Ablieferung eine freiwillige, kostenlose Garantie auf von ihr eingebaute oder gelieferte Teile unter den in diesem Abschnitt genannten Voraussetzungen.
    1. Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf die nachfolgend genannten Teile:

      Kurbelwelle, Zylinderkopf, Pleuel, Lagerschalen, Kolbenringe, Kolbenbolzen, Zylinder, Zylinderkopfdichtung, Nockenwelle, Kipphebel, Steuerkette, metallische Stirnräder, Ein- und Auslassventile, Stößel, Laufbuchsen und Führungen.

      Die Zylinderkopfdichtung ist nur dann garantiegedeckt, wenn kein Überhitzungsschaden vorliegt.
    2. Die Garantie gilt nicht für kundeneigene Bauteile oder solche Schäden, die durch defekte, kundeneigene Bauteile oder Öl- oder Kühlmittelmangel hervorgerufen wurden. Die Garantie erlischt bei motorsportlichem Einsatz und / oder Chiptuning des Fahrzeugs.
    3. Keine Garantie besteht ferner für Versagen und Schäden, die durch äußere Einflüsse wie Unfälle, versehentliche Beschädigungen, unsachgemäße Verwendung, Umbauten, Erweiterungen, Vernachlässigung, unsachgemäßen Transport oder Verlust bei Rücksendung des Gerätes an H2 Motors entstanden sind.
    4. Während der Garantiezeit sind die Einfahrvorschriften und Serviceintervalle nach Herstellervorgaben einzuhalten. Die Serviceintervalle sind vom Kunden durch entsprechende Rechnungen und Eintragungen ins Servicehandbuch oder eine von der H2 Motors ausgehändigte Checkliste nachzuweisen. Ist ein lückenloser Nachweis nicht möglich, trägt der Garantienehmer die Beweislast dafür, dass der Schaden auch bei Einhaltung der Intervalle eingetreten wäre.
    5. Verliert ein garantiertes Teil innerhalb der vereinbarten Garantiedauer unmittelbar seine Funktionsfähigkeit und wird dadurch eine Reparatur erforderlich, hat der Kunde Anspruch auf Ersatz oder Instandsetzung des Teils durch H2 Motors nach den technischen Erfordernissen ohne Berechnung der für Material oder Arbeitszeit anfallenden Kosten. Die Entscheidung zwischen Ersatz oder Instandsetzung obliegt der H2 Motors. H2 Motors übernimmt im Garantiefall auch die Kosten für den Transport der Sache in dem der ursprünglichen Vertragsabwicklung entsprechenden Umfang.
    6. Sollte sich bei der Reparatur herausstellen, dass es sich um einen Fehler handelt, der von der Garantie nicht gedeckt ist, behält sich H2 Motors das Recht vor, die angefallenen Kosten für den Transport sowie nach einem Kostenvoranschlag die Kosten für Material und Arbeit dem Kunden in Rechnung zu stellen.
    7. Sämtliche Ansprüche aus einem Garantiefall verjähren sechs Monate nach Eingang der Schadensanzeige bei der H2 Motors, spätestens jedoch ein Jahr nach Auslieferung oder Abnahme der Sache.
    8. Nachfolgende Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.
  2. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden richten sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Regelungen. Es gelten jedoch folgende Abweichungen:
    1. Die Gewährleistung wegen Sachmängeln ist ausgeschlossen, wenn der Kunde ein Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist und der H2 Motors eine schuldhafte Pflichtverletzung nicht nachgewiesen werden kann.
    2. Ist der Kunde Verbraucher, verjähren seine Ansprüche wegen Sachmängeln beim Kauf einer neuen Sache in zwei Jahren nach Übergabe bzw. Ablieferung. In einem Jahr nach Übergabe bzw. Ablieferung oder nach Abnahme des Werkes verjähren seine Ansprüche wegen Sachmängeln beim Kauf einer gebrauchten Sache oder wenn Vertragsgegenstand die Herstellung eines Werks ist.
    3. Alters- und laufleistungsbedingte Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen sowie Gebrauchsspuren, die auf einem der Fahrleistung und Art der Nutzung entsprechenden Gebrauch des Fahrzeugs beruhen, sind vertragsgemäß und keine Mängel im Rechtssinn. Angaben zu KM-Laufleistung, Mängel- und Unfallfreiheit, soweit erfolgt, beziehen sich auf Angaben des Vorbesitzers und sind keine Zusicherungen.
    4. Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Kunde direkt bei der H2 Motors geltend zu machen. Ist Vertragsgegenstand die Herstellung eines Werks, obliegt die Entscheidung zwischen Ersatzlieferung oder Nachbesserung der H2 Motors.
    5. Der Kunde ist verpflichtet, der H2 Motors offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen; zur Wahrung der Frist genügt die Absendung der Anzeige.
    6. Zeigt der Kunde einen Mangel an, der gemäß der Überprüfung der H2 Motors nicht besteht, und hat der Kunde bei der Anzeige Kenntnis von dem Nichtbestehen des Mangels oder war er infolge Fahrlässigkeit im Irrtum hierüber, so hat der Kunden der H2 Motors den entstandenen Schaden zu ersetzen. Im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen ist H2 Motors insbesondere berechtigt, die bei ihr entstandenen Aufwendungen, etwa für die Untersuchung der Sache oder die vom Kunden verlangte Reparatur, vom Kunden erstattet zu verlangen. Für Unternehmer oder juristische Personen des öffentlichen Rechts gilt diese Regelung auch, wenn ihnen ein Verschulden nicht angelastet werden kann. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass der angezeigte Mangel doch besteht.
    7. Will der Kunde bei Vorliegen eines Mangels Schadensersatz statt der Leistung verlangen und ist die Sache nachzubessern, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
    8. Für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Kunde bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstands Sachmängelansprüche aufgrund des Kaufvertrags geltend machen.
  3. Im Falle einer Garantie- oder Gewährleistungsreparatur werden ersetzte Teile Eigentum der H2 Motors.

X. Haftung und Haftungsbeschränkungen

  1. H2 Motors haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet H2 Motors nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit sie den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in S. 1 oder 2 aufgeführten Fälle gegeben ist. Letzteres gilt gegenüber Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts auch im Falle grober Fahrlässigkeit.
  2. Die Regelungen des vorstehenden Absatzes 1 gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach Ziffer V.5., die Haftung für Unmöglichkeit nach Ziffer V.6. dieser Bedingungen.
  3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der H2 Motors.
  4. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit diesen Regelungen nicht verbunden.

XI. Gerichtsstand, Anwendbares Recht

  1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Overath, wenn der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Gleicher Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts mit der Einschränkung, dass wenn der Vertrag bestimmungsgemäß auch mit Verbrauchern aus dem Ausland abgeschlossen werden kann, für den Fall, dass der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union als Deutschland hat und der Vertrag von diesem Mitgliedsstaat aus abgeschlossen werden soll, zwingende verbraucherschützende Vorschriften aus dem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, Anwendung finden.

XII. Datenschutz

  1. Die personenbezogenen Daten, die der Kunde der H2 Motors z. B. bei einer Bestellung oder per E-Mail mitteilt (z. B. Name und Kontaktdaten), werden nur zur Korrespondenz mit dem Kunden und nur für den Zweck verarbeitet, zu dem er uns die Daten zur Verfügung gestellt haben. H2 Motors gibt die Daten nur an das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen weiter, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist. Zur Abwicklung von Zahlungen gibt sie Zahlungsdaten an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weiter.
  2. H2 Motors versichert, dass personenbezogene Daten des Kunden im Übrigen nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dass sie dazu gesetzlich verpflichtet wäre oder der Kunde vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Soweit sie zur Durchführung und Abwicklung von Verarbeitungsprozessen Dienstleistungen Dritter in Anspruch nimmt, werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten. Dauer der Speicherung Personenbezogene Daten, die der H2 Motors über ihre Website mitgeteilt worden sind, werden nur so lange gespeichert, bis der Zweck erfüllt ist, zu dem sie ihr anvertraut wurden. Soweit handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung bestimmter Daten bis zu 10 Jahre betragen.
  3. Auf eine entsprechende Weisung des Kunden hin wird H2 Motors im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Löschung, Korrektur oder Sperrung seiner Daten veranlassen. Auf Wunsch erhält der Kunde unentgeltlich Auskunft über alle personenbezogenen Daten, H2 Motors über ihn gespeichert hat.
  4. Weitere Informationen zur Umsetzung des Datenschutzes finden sich unter https://www.h2motors.de/ueber-uns/datenschutz.

XIII. Abschließende Vertragsbestimmungen

  1. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen hiervon nicht berührt. Für den Fall, das Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein sollte, treten an deren Stelle die allgemeinen gesetzlichen Regelungen.